Freistellungsauftrag – Abgeltungssteuer vermeiden
Denken Sie an Ihren Freistellungsauftrag! Sie können durch Erteilung eines Freistellungsauftrages Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen vom automatischen Steuerabzug freistellen. Liegt den Banken kein Freistellungsauftrag vor, ziehen diese automatisch 25% Abgeltungsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer auf Ihre Kapitalerträge ab. Um einen Freistellungsauftrag (online) erteilen zu können , brauchen Sie Ihre Steueridentifikationnummer – diese erhalten […]