Denken Sie an Ihren Freistellungsauftrag!
Sie können durch Erteilung eines Freistellungsauftrages Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen vom automatischen Steuerabzug freistellen. Liegt den Banken kein Freistellungsauftrag vor, ziehen diese automatisch 25% Abgeltungsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer auf Ihre Kapitalerträge ab.
Um einen Freistellungsauftrag (online) erteilen zu können , brauchen Sie Ihre Steueridentifikationnummer – diese erhalten Sie entweder bei Ihrer Gemeinde, Bürgerbüro oder natürlich bei beim Finanzamt.
Singles Freibetrag 801 Euro
Ehepaaren 1.602 Euo
Mit einem Freistellungauftrag vermeiden Sie Abgeltungsteuer – gültig für alle Girokonto und Depots.
Rückwirkend Freistellungsauftrag erteilen?
Falls man noch keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, kann z.B. im November rückwirkend der Bank diesen Auftrag erteilen – die Bank erstattet dann die bereits gezahlten Steuer.
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