DIESER ARTIKEL STELLT KEINE BERATUNG DAR, ER DIENT LEDIGLICH DEM SACHVERHALT!
Steuern zahlt niemand gerne – deshalb ein Hinweis zum Thema “ Erstattung der Kirchensteuer“. Bei z.b. einer Abfindung, also einer außerordentlichen Einkunft, gewähren z.B. die bischöflichen Generalvikariate (BGV) auf Antrag 50% Nachlass auf die einbehaltenen Kirchensteuer.
[su_box title=“Wichtig“ box_color=“#e0e4ed“ title_color=“#212b00″ radius=“4″]Diese Erstattung findet nicht in allen Bundesländern statt – beispielsweise Bayern gewährt keinen Nachlass! Das befindliche Musterantrag ist ein Exemplar für das Bundesland Hessen.[/su_box]
Verfahren / Vorgehensweise
Der Erlassantrag kann unter Vorlage einer Kopie des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bei deiner zuständigen Kirchenorganisation ( Landeskirche, Bistum) gestellt werden. Welche Stelle für dich zuständig ist, ist abhängig von Bundesland und Konfession. In den Rechtsbehelfsbelehrungen des Einkommenssteuerbescheids solltest du fündig werden.
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Musterantrag auf Erlass der Kirchensteuer
In dem Musterantrag sind ein zutragen: Absender, Empfänger, Jahr des Steuerbescheids, Bankverbindung und Unterschrift-
Die Bearbeitung und Erstattung erfolgt in der Regel zwischen 4 – 8 Wochen. Du bekommst dann in dieser Zeit einen Brief, in den dir das Ergebnis mitgeteilt wird. Meistens erhälst du einen Billigkeitserlass von Kirchensteuer. Darin ist aufgeführt, wie sich die Erstattung / Erlass errechnet wurde. Das Finanzamt erhält meistens zietgleich eine Mitteilung und weist dir das Guthaben auf deinem Girokonto / Steuerkonto aus.