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DIESER ARTIKEL STELLT KEINE BERATUNG DAR, ER DIENT LEDIGLICH DEM SACHVERHALT!

Steuern zahlt niemand gerne – deshalb ein Hinweis zum Thema “ Erstattung der Kirchensteuer“.   Bei z.b. einer Abfindung, also einer außerordentlichen Einkunft,  gewähren z.B. die bischöflichen Generalvikariate (BGV) auf Antrag 50% Nachlass auf die einbehaltenen Kirchensteuer.

[su_box title=“Wichtig“ box_color=“#e0e4ed“ title_color=“#212b00″ radius=“4″]Diese Erstattung findet nicht in allen Bundesländern statt – beispielsweise Bayern gewährt keinen Nachlass! Das befindliche Musterantrag ist ein Exemplar für das Bundesland Hessen.[/su_box]

Verfahren / Vorgehensweise

Der Erlassantrag kann unter Vorlage einer Kopie des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bei deiner zuständigen Kirchenorganisation ( Landeskirche, Bistum) gestellt werden.  Welche Stelle für dich zuständig ist, ist abhängig von Bundesland und Konfession. In den Rechtsbehelfsbelehrungen des Einkommenssteuerbescheids solltest du fündig werden.

Download als PDF

In dem Musterantrag sind ein zutragen: Absender, Empfänger, Jahr des Steuerbescheids, Bankverbindung und Unterschrift-

Die Bearbeitung und Erstattung erfolgt in der Regel zwischen 4 – 8 Wochen. Du bekommst dann in dieser Zeit einen Brief, in  den dir das Ergebnis mitgeteilt wird.  Meistens erhälst du einen Billigkeitserlass von Kirchensteuer.  Darin ist aufgeführt, wie sich die Erstattung / Erlass errechnet wurde. Das Finanzamt erhält meistens zietgleich eine Mitteilung und weist dir das Guthaben auf deinem Girokonto / Steuerkonto aus.

 

 

 

Achten Sie beim auf das Alpine Wintersymbol , darauf weist der ADAC hin.

Für ab 2018 hergestellte Reifen / Pneus  ist das Bergsymbol mit der Schneeflocke Pflicht. Die bisherigen M+S Winterreifen  erfüllen die Winterreifenpflicht  übergangsweise bis 30.09.2024. Verbraucher müssen ihre bereits vorhanden Reifen nicht sofort erneuern.

 

Symbol zeigt das drei gezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte

 




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