Archiv für das Datum: November 28th, 2017

Ab 01.01.2013 gibt es eine neue Gebührenregelung.

Bislang mussten Bewohner von Wohn- und Lebensgemeinschaften für ihre eigenen Fernweh- oder Radiogeräte eine eigene GEZ-Gebühr entrichten. Ab dem 1. Januar 2013 muss pro Haushalt nur noch ein Beitrag entrichtet werden. Wenn die Rundfunkgebühr also mehrfach gezahlt wurde, sollte man mit der GEZ Kontakt aufnehmen und melden, wer künftig die Gebühr bezahlen wird.

Diese besagt, dass nur noch ein Beitragszahler pro Wohnung / Einfamilienhaus bezahlen muss. Dies betrifft auch WG´s oder auch Kinder / Jugendliche die bei Ihren Eltern wohnen.

Weitere Informationen hier:

Wie kann ich kündigen / den Beitrag abmelden?

Auf der Webseiten von Rundfunkbeitrag.de gibt es ein Formular zum Ändern / Abmelden eines Teilnehmer.

Auf dem Antrag müssen die Teilnehmernummer des Beitragszahlers sowie die Nummern der Personen, die abgemeldet werden sollen, aufgeführt werden.

Ratsam ist, dass man noch einen Begleitschreiben hinzufügt, dass die Einzugsermächtigung zurückgezogen wird und vielleicht noch den Grund ( z.B. Lebe zusammen mit den Eltern in einer Wohnung)

 

Noch ein wenig Lesestoff:

http://www.n-tv.de/ratgeber/GEZ-fuer-internetfaehige-PCs-article7369971.html

Studenten: http://www.studis-online.de/StudInfo/gez_soz.php

http://www.geld-magazin.de/lifestyle/specials/specials-einzelansicht/article/gez-jeder-muss-zahlen.html

 

 

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