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DIESER ARTIKEL STELLT KEINE BERATUNG DAR, ER DIENT LEDIGLICH DEM SACHVERHALT!

Steuern zahlt niemand gerne – deshalb ein Hinweis zum Thema “ Erstattung der Kirchensteuer“.   Bei z.b. einer Abfindung, also einer außerordentlichen Einkunft,  gewähren z.B. die bischöflichen Generalvikariate (BGV) auf Antrag 50% Nachlass auf die einbehaltenen Kirchensteuer.

[su_box title=“Wichtig“ box_color=“#e0e4ed“ title_color=“#212b00″ radius=“4″]Diese Erstattung findet nicht in allen Bundesländern statt – beispielsweise Bayern gewährt keinen Nachlass! Das befindliche Musterantrag ist ein Exemplar für das Bundesland Hessen.[/su_box]

Verfahren / Vorgehensweise

Der Erlassantrag kann unter Vorlage einer Kopie des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bei deiner zuständigen Kirchenorganisation ( Landeskirche, Bistum) gestellt werden.  Welche Stelle für dich zuständig ist, ist abhängig von Bundesland und Konfession. In den Rechtsbehelfsbelehrungen des Einkommenssteuerbescheids solltest du fündig werden.

Download als PDF

In dem Musterantrag sind ein zutragen: Absender, Empfänger, Jahr des Steuerbescheids, Bankverbindung und Unterschrift-

Die Bearbeitung und Erstattung erfolgt in der Regel zwischen 4 – 8 Wochen. Du bekommst dann in dieser Zeit einen Brief, in  den dir das Ergebnis mitgeteilt wird.  Meistens erhälst du einen Billigkeitserlass von Kirchensteuer.  Darin ist aufgeführt, wie sich die Erstattung / Erlass errechnet wurde. Das Finanzamt erhält meistens zietgleich eine Mitteilung und weist dir das Guthaben auf deinem Girokonto / Steuerkonto aus.

 

 

 

Denken Sie an Ihren Freistellungsauftrag!

Sie können durch Erteilung eines Freistellungsauftrages Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen vom automatischen Steuerabzug freistellen. Liegt den Banken kein Freistellungsauftrag vor, ziehen diese automatisch 25% Abgeltungsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer auf Ihre Kapitalerträge ab.

Um einen Freistellungsauftrag (online) erteilen zu können , brauchen Sie Ihre Steueridentifikationnummer – diese erhalten Sie entweder bei Ihrer Gemeinde, Bürgerbüro oder natürlich bei beim Finanzamt.

Singles Freibetrag 801 Euro
Ehepaaren 1.602 Euo

Mit einem Freistellungauftrag vermeiden Sie Abgeltungsteuer – gültig für alle Girokonto und Depots.

Rückwirkend Freistellungsauftrag erteilen?

Falls man noch keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, kann z.B. im November rückwirkend der Bank diesen Auftrag erteilen – die Bank erstattet dann die bereits gezahlten Steuer.

 




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